Testament & Vererben in Thailand

Das Thema ist zwar nicht ganz einfach, aber lösbar! Und besser heute als wenn es zu spät ist.

Zunächst zum Thema Testament:

wobei das letztlich natürlich nur Ratschläge sein können, denn bestimmen werden Sie selbst müssen. Wenn Sie Eigentum - in welcher Form auch immer - in Deutschland, Europa oder USA haben, aber auch Eigentum in Thailand, dann können Sie nicht nur bestimmen, nach welchem Recht Sie ihr Testament abfassen als auch nach welchem Recht das Testament vollzogen wird. Dabei haben Sie die Wahl zwischen Ihrem Geburtsland und der Land in dem Sie bis zuletzt gelebt haben. Sie können auch - grundsätzlich - zwei (oder mehrere) Testamente aufsetzen, solange sich diese nicht räumlich oder inhaltlich überschneiden. Habe ich so gemacht, zumal die rechtlichen Vorschriften zwischen Thailand und Deutschland doch leicht unterschiedlich sind.

Wie ein Testament nach deutschem Recht gemacht wird, das können Sie an vielen Stellen im Internet nachlesen, also: persönlich, aber dann nur handschriftlich, mit Ihrer Unterschrift, oder getippt beim Notar. Ebenso können Sie auch einen Notar aufsuchen und sich informieren, denn normalerweise ist das erste Gespräch gratis, wie auch beim Rechtsanwalt. Das empfiehlt sich also möglichst noch in Deutschland (oder Schweiz/Österreich).

Ein Testament in Thailand machen ist auch sehr einfach, nur müssen da immer neben dem Verfasser auch (zeitgleich mit dem Verfasser!) zwei Zeugen unterschreiben, und das Testament kann in Englisch oder Deutsch gemacht werden, aber es muß eine offizielle thailändische Übersetzung dabei sein! Man kann es selbst schreiben, auch auf der Maschine, oder auch beim "Amphur" (Bezirksamt) zur Niederschrift diktieren oder bei einem Notar. Allerdings gibt es in Thailand keinen Notar nach unseren Vorstellungen, aber ein Rechtsanwalt kann notariell beglaubigen.

Titelbild für Thai Law (englisch)
Da drinnen steht auch viel zum Thema: Buch "Thai Law für Ausländer" (aber in Englisch), siehe unten

Für deutsche Testamente versteht sich, daß Sie den/die Begünstigten ausreichend genau benennen und auch, wer was genau bekommen soll. Sie können auch den Testamentsvollstrecker benennen, und zwar gesondert neben dem Testament. Falls mit Notar gemacht, sollte der Notar auch in der Lage sein, das Testament aufzubewahren. Aber es gibt in Deutschland auch ein zentrales Testamentsregister. Wichtig ist letztlich nur, daß das Testament hinterher auch präsent ist, also auffindbar.

In Thailand muß natürlich ebenso der/die Begünstigte(n) klar beschrieben sein und auch genau (!), was zu vererben ist. Einfach nur "mein Moped", ohne Zulassungsnummer, wird da nicht reichen. Fahrzeugnummer wie im KFZ-Brief ist da schon notwendig.

Wo das Testament aufbewahren? Hier gibt es ebenfalls die Aufbewahrung beim "Notar", was etwas kostet, aber auch auf dem Bezirksamt ("Amphur", in Bangkok "Khet"), was nur ein paar Baht kostet. Nur, wer garantiert, daß das Testament auch nachher gefunden wird, wenn es gebraucht wird? Dem Beamten geht das vielleicht am Allerwertesten vorbei und es ist auch denkbar, daß ein Möchtegern-Erbe das Testament verschwinden läßt. Wichtig ist auch, daß bekannt ist, daß und wo Sie ein Testament hinterlegt haben. Wenn keines gefunden wird, dann wird es auch nicht angewandt. Erbschaftssteuer? Gibt es in Thailand bis dato nicht, aber wenn z.B. Grundstücke oder so umgeschrieben werden müssen, dann fällt dafür die übliche Gebühr an. Aber ich vermute mal stark, ein Testament in Thailand befreit deutsche Erben nicht von der Erbschaftssteuer in Deutschland!

Wenn Sie alleine leben oder nicht mit dem/der Begünstigten zusammen, dann haben Sie leider noch ein weiteres Problem: Sobald Ihr Tod bemerkt wird, wird die Polizei benachrichtigt, die die nächsten Schritte organisiert, u.a. auch die Benachrichtigung der Botschaft. Das kann allerdings bis zu 7 Tagen dauern. Und wenn sich niemand um Ihre Einrichtung und Hinterlassenschaften kümmert, dann, ja dann haben Ihre Erben nichts mehr zu erben in Thailand, weil sich andere schon längst bedient haben. Das kann das Personal sein, wenn Sie in einem Condo oder einer Wohnsiedlung wohnen, die Polizei selbst (die sind da Profis!) oder einfach Einsteigdiebe. Die Logik dahinter ist bestechend: Der ist ja tot, der braucht den Fernseher, Kühlschrank etc. ja nicht mehr. Ich weiß nicht, ob es hilft, aber man kann natürlich der Verwaltung sagen, daß man einerseits ein ausführliches Testament, mit Auflistung des gesamten Hausrats, hat und andererseits die Botschaft ("Satantuut", "Embassy") sich dann kümmern wird. Bei den meisten Thais - auch bei der Polizei - ist die Botschaft ein Risiko, denn mit denen kann man nicht mauscheln wie unter Thais. Wie gesagt, vielleicht hilft das ja...

Eine Möglichkeit dagegen wäre, sich ein Schließfach zu besorgen, in dem dann alle wichtigen Unterlagen verwahrt sind. Einen TV werden Sie da natürlich nicht unterkriegen, aber z.B. die Sparbücher, Chanote (Grundbesitz- oder Wohneigentums Urkunde) und Kreditkarten, die Sie nur selten brauchen, aber auch Ihr Testament. Anders als in Deutschland brauchen Sie aber nicht versuchen, bei einer Bank ein Schließfach ("safety deposit box") zu bekommen, dazu müßten Sie Großkunde bei der Bank sein, mit ca 10 bis 20 Mio Baht auf dem Konto. Es gibt zu wenige Bankschließfächer und zu viele Thais, die ihr (möglicherweise illegales Schwarz-) Geld sicher verwahrt wissen wollen. Apropos Schwarzgeld, ich erinnere mich da an einen ehemaligen Minister, der hatte in seinem Haus einen kompletten Kellerraum bis unter die Decke mit Geldscheinen gefüllt, aber das nur nebenbei. Ein anderer Nachteil von Banken ist, daß die alle naselang geschlossen sind, und deren Gebühren kenne ich auch nicht. Sinnvoller erscheint mir da ein Fach in einer privaten Firma wie "DB Locker" oder so. Die sind immer (24/7) offen, es können bis zu drei Zugangsberechtigte registriert werden und die Kosten fangen so bei etwas über 100 Euro/Jahr an, für das kleinste Fach. Damit ist auch die Aufbewahrung eines Testaments darin sinnvoll, sofern der Testamentsvollstrecker Zugangsberechtigter ist. Wenn es allerdings "nur" um das Testament geht, da wäre eine Aufbewahrung bei einem Notar sinnvoller, die verlangen nämlich für Hinterlegen, Testamentseröffnung und Erstberatung der Erben nur einmal einen Betrag, etwa 5.000 Baht (125 Euro). Das habe ich mal von einem deutschen Notar in Bangkok erfahren. Dieser Notar hat übrigens für "das ganze Paket" aus Testament aufsetzen, Übersetzung ins Thailändische und besagte Aufbewahrung ca 600 Euros angesagt. Ein thailändischer Notar wird ziemlich sicher preisgünstiger sein, aber da haben Sie vielleicht Verständigungsprobleme, was im Falle eines Testaments kontraproduktiv wäre. Der ist dann vielleicht nur halb so teuer, aber wie zuverlässig der für die Aufbewahrung ist, kann ihnen auch niemand sagen.

Sie sehen, Sterben ist nicht nur ärgerlich, es ist auch riskant,- und teuer.

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Was jetzt das Erben betrifft,
so braucht es auch in Thailand ein Gericht. Welches zuständig ist, das weiß wohl Ihr Notar oder der Botschaftsangehörige, der die offiziellen Dinge regelt. Das Gericht entscheidet, ob das Testament rechtsgültig ist und  legt auch fest, wer der Testamentsvollstrecker sein soll, richtet sich dabei aber normalerweise nach den vom Verstorbenen gemachten Angaben im Testament. Dann autorisiert (schriftlich) das Gericht das Testament und wer es vollstrecken soll. Dafür fallen natürlich Gebühren an, aber die sollten sehr gering sein.

Anders als in Deutschland gibt es in Thailand keine Pflichtteils-Ansprüche. Sofern Erben existieren (!) und keine Angabe über die Verteilung des Erbes im Testament steht, geht es nach der thailändischen Erbfolge. Wenn keine Erben (!) existieren, dann geht der Nachlaß an den thailändischen Staat.

Typischer thailändischer Sarg mit Blumenschmuck
Typischer thailändischer Sarg mit Blumenschmuck


Was passiert im Todesfall?

Wenn ein Ausländer stirbt, muß dies innerhalb von 24 Stunden auf dem Distrikt-Office oder der Polizei gemeldet werden. Wenn man in einem Appartmenthaus ("Condo") oder Hotel stirbt, dann muß das der Manager oder Besitzer die Meldung machen. Die Polizei wiederum muß dann einen Report über den Tod machen und der Leichnam wird in ein Krankenhaus oder Leichenschauhaus gebracht und dort untersucht. Bei einem "natürlichen" Tod wird der Leichnam nach zwei oder drei Tagen an die Hinterbliebenen überstellt, die den Toten dann in aller Regel in einem Kloster aufbahren lassen. Bei einem "unnatürlichen Tod" wird eine Autopsie gemacht, also nach einem Unfall, Mord oder Naturkatastrophe. Nachdem (!) die Rechnung des Hospitals/Leichenschauhauses bezahlt wurde, erhält der Testamentsvollstrecker den Leichnam und einen ärztlichen Totenschein. Daraufhin braucht man noch ein "Civil Death Certificate" vom zuständigen Bezirksamt (Amphur/Khet). Anschließend kann man den Leichnam in einem Kloster aufbahren und dort einäschern lassen oder auch - was allerdings sehr teuer sein soll - den Toten in einem Zinksarg nach Hause überführen lassen, wenn er dort beigesetzt werden soll. Die Aufbahrung im Kloster kann man für eine bestimmte Anzahl von Tagen vereinbaren, ebenso die Einäscherung. Die Aufbahrung kann man teuer oder etwas weniger teuer ausgestalten, aber auf jeden Fall sollte man mit einem niedrigen 5-stelligen Baht Betrag für das Kloster rechnen.

Es empfiehlt sich, bereits vor dem Ableben (danach wäre es ja auch schwierig) eine Liste von Mitmenschen zusammenzustellen, die vom Tode benachrichtigt werden sollten. Diese werden in der Regel dann im Kloster ihren Respekt bekunden und von dem Toten Abschied nehmen. Dabei ist es üblich, dem Ausrichter in einem  Umschlag etwas Geld zu geben, um die Kosten der Aufbahrung zu reduzieren. Sollte der Verstorbene bis zum Tode Mitgliedsbeiträge bei der thailändischen Sozialversicherung (SSO) bezahlt haben, so kann der Ausrichter der Totenfeier von der Versicherung einen Bestattungs-Zuschuss bekommen. Das ist normalerweise der Haupt-Erbe, aber man kann bei der Versicherung auch eine andere Person dafür – schriftlich - benennen,- es gibt sogar einen Vordruck dafür. Meines Wissen gibt es bis zu 40.000 Baht von der SSO. Es gibt angeblich auch "Sterbeversicherungen" in Thailand, also nicht gegen das Sterben, sondern für die Kosten der Beisetzung.

Vielleicht sollte ich  noch betonen, daß man immer denkt, dieses Thema, da hat man ja noch Zeit. Aber – leider – kann es einen auch unverhofft treffen. Das wünsche ich niemandem, aber mich fragt das Schicksal da nicht. Deshalb sollte man sich ruhig mal hinsetzen, sich Gedanken dazu machen und dann auch aktiv werden und ein Testament aufsetzen, oder mehrere. Und sich nicht nur überlegen, wer was bekommen könnte, sondern auch, wer die Abwicklung des Todesfalls organisieren soll und wer benachrichtigt werden soll und wie man sich seinen Abschied so gestaltet wünscht.
Und noch eine Sache: Es gibt auch in Thailand so etwas wie eine Patientenverfügung, das heißt hier allerdings ausgerechnet „Living will“ und sollte vielleicht besser hieb- und stichfest bei einem Notar gemacht werden. Denn Hospital oder Hospiz etc. werden nicht bereit sein, die Geräte abzuschalten, bloß weil man hirntot oder so ist. Die verdienen ja Geld an jedem Tag, den man bei ihnen liegt. Und es kommt noch etwas dazu: Nach buddhistischer Überzeugung sollte man kein Leben beenden, weder eine Fliege erschlagen noch jemanden von den Geräten erlösen, die einen nur künstlich an Leben erhalten,- das zu tun wäre gaaanz schlechtes Karma.

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Ehre, wem Ehre gebührt: Eine großen Teil der fachlichen Info zum Thema habe ich in dem Buch "Thai Law for Foreigners" gefunden. Das Buch ist für gut 10 Euros bei asiabooks.com noch erhältlich


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email an Senior-in-Thailand.deStand: November 2021